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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93   

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https://dejure.org/1994,4369
OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,4369)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,4369)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,4369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung; Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Einfuhrvertrages; Vejährung eines Ersatzanspruchs; Geltung des Rechts der DDR; Einbeziehung von Importvertragsbedingungen in Einfuhrvertrag; Vorrang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des GIW/GE beim Import von Anlagen in die ehemalige DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1730
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93
    Damit beurteilen sich die klägerischen Vertragsansprüche nach dem früheren DDR-Recht (Art. 232 § 1 EGBGB ) und innerhalb dieses Rechts nach dem bis zum 30.06.1990 gültigen Vertragsgesetz (VG) einschließlich der 3. Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz betreffend die Wirtschaftsverträge über den Export und den Import (BGHZ 120, 10, 16 f. unter bb) = NJW 1993, 259, 260; BGH, NJW 1993, 1856, 1858).

    In der Rechtsprechung ist zum Teil für Verträge zwischen ehemaligen volkseigenen Betrieben, bei denen der Kaufpreis durch staatlich zugesagte Haushalts- und Kreditmittel finanziert werden sollte, eine Vertragsänderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bejaht worden, wenn die Mittel infolge der Beendigung der bisherigen Planwirtschaft nicht mehr gewährt worden sind (BGHZ 120, 10, 22 ff. = NJW 1993, 259, 261 ff.; KG, WM 1991, 1645 ).

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93
    Damit beurteilen sich die klägerischen Vertragsansprüche nach dem früheren DDR-Recht (Art. 232 § 1 EGBGB ) und innerhalb dieses Rechts nach dem bis zum 30.06.1990 gültigen Vertragsgesetz (VG) einschließlich der 3. Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz betreffend die Wirtschaftsverträge über den Export und den Import (BGHZ 120, 10, 16 f. unter bb) = NJW 1993, 259, 260; BGH, NJW 1993, 1856, 1858).

    Überdies vertritt der Senat die Auffassung, daß die aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze über den Geschäftsgrundlagenwegfall keine Anwendung finden, soweit durch eine Vorschrift des sonst anzuwendenden bisherigen DDR-Rechts - hier: § 295 GIW - der Tatbestand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage abschließend geregelt war (ebenso, wenn auch nicht abschließend: BGH, NJW 1993, 1856, 1859 f. unter cc) (1.)) Die Anwendung des § 242 BGB auf Altverträge abweichend von Art. § 232 S 1 EGBGB (vgl. Palandt a.a.O. Art. § 232 § 1 Rdn. 9) ist gerechtfertigt, wo das nach den allgemeinen Normen gefundene Ergebnis aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit im Einzelfall zu korrigieren ist, nicht jedoch, soweit aufgrund des § 242 BGB in generalisierender Rechtsfortbildung allgemeine Rechtssätze entwickelt und gesetzesähnlich ausgeformt worden sind für einen Bereich, für den das an sich anwendbare frühere Recht eigene Rechtssätze besitzt.

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93
    Der gemäß § 294 Abs. 2 GIW fortbestehende Vergütungsanspruch des AHB ist gemäß § 32 Abs. 2 DM-Bilanzgesetz den neuen, nach dem Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion bestehenden Preis- und Wertverhältnissen anzupassen, und zwar nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1993, 1387 ) dahin, daß sich die Vergütung am jetzigen Marktpreis zu orientieren hat, der in einem Fall wie hier im Zweifel gleichzusetzen ist mit dem Einkaufspreis des AHB beim westdeutschen Lieferanten zuzüglich der kalkulierten Gewinnspanne.
  • OLG Dresden, 22.02.1993 - 2 U 105/93

    Ansprüche wegen Nichterfüllung eines noch vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93
    (Urteil v. 22.02.1993 - 2 U 105/93).
  • KG, 14.03.1991 - 2 U 6476/90

    DDR; Kaufvertrag; Kaufpreis; Geltung; Korrektur; Anpassung; Preis; Subvention

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.1994 - 5 U 110/93
    In der Rechtsprechung ist zum Teil für Verträge zwischen ehemaligen volkseigenen Betrieben, bei denen der Kaufpreis durch staatlich zugesagte Haushalts- und Kreditmittel finanziert werden sollte, eine Vertragsänderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bejaht worden, wenn die Mittel infolge der Beendigung der bisherigen Planwirtschaft nicht mehr gewährt worden sind (BGHZ 120, 10, 22 ff. = NJW 1993, 259, 261 ff.; KG, WM 1991, 1645 ).
  • OLG Dresden, 30.12.1994 - 5 U 1260/93

    Einfuhrvertrag über die Lieferung von Teilen für eine Anlage zur Herstellung von

    Die Geltung der Importvertragsbedingungen auch für den Einfuhrvertrag bedeutet zwar, wie der Senat in seinem Urteil vom 12.1.1994 - 5 U 110/93 (ZIP 1994, 1730 ) dargelegt hat, daß damit auch das für den Importvertrag maßgebende Gesetzesrecht (Vertragsstatut) für den Einfuhrvertrag verbindlich ist.

    Dies gilt namentlich für die genannten Bestimmungen der §§ 34 Abs. 2 und 44 Satz 1 der 3. DVO zum VertragsG , die wegen des bei Anlagenlieferungen besonderen Umfangs der Haftungsgefahr ein eigenes Vertragsrisiko des Außenhandelsbetriebs möglichst ausschließen wollten und dabei auch den mit der Einbeziehung der Importvertragsbedingungen in die DDR-inländischen Verträge verbundenen Aufwand einer komplizierteren Rechtsanwendung in Kauf genommen haben (vgl., dazu das Urteil des Senats, ZIP 1994, 1730, 1732), ferner für die für den Exportfall geltende Vorschrift des § 9 Abs. 3 der 3. DVO zum VertragsG , daß der Außenhandelsbetrieb und der DDR-inländische Exportbetrieb beim Anlagenexport einen Koordinierungsvertrag abzuschließen hatten, und schließlich für die die Anlagenbelieferungen betreffenden Sonderregelungen des Gesetzes über internationale Wirtschaftsverträge - GIW - (§ 89: Schriftform, und § 96: Ausschluß des beim Werkvertrag normalerweise gegebenen Kündigungsrechts des Bestellers, vgl. § 73 GIW).

  • OLG Jena, 29.01.1997 - 2 U 381/96

    Wirksamkeit eines Investitionsleistungsvertrages und Bindung hinsichtlich der

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.1994 - 5 U 110/93   

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https://dejure.org/1994,9350
OLG Hamburg, 23.11.1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,9350)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,9350)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 1994 - 5 U 110/93 (https://dejure.org/1994,9350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsvertrag; Regelung der Laufzeit; Vertragsdauer; Auswahlmöglichkeiten im Antragsformular; Kontrollfähige Klausel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG §§ 13, 8, 9

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 325
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 12.01.1996 - 6 U 63/95

    Versicherungsvertrag, Laufzeitklauseln

    Sind somit in dem Formular zu 1) die 10 Jahre als Vertragsdauer angekreuzt, bedeutet dies nicht, daß sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer dabei der ihm theoretisch durch das Formular eingeräumte Freiheit zur individuellen Bestimmung der Vertragsdauer bewußt war oder gar entsprechende Überlegungen angestellt hat (ebenso OLG Hamburg VersR 1995/325 für eine mit der beanstandeten Klausel vergleichbaren Klauselgestaltung, in der neben Vorgaben von 10 und 5 Jahren eine Variante "Sonstige Dauer/Jahre" vorgedruckt war; aA. OLG Karlsruhe VersR 1995/645 f. für eine Klausel, in der neben einer vorformulierten Angabe von 10 Jahren der Hinweis auf die Möglichkeit der Wahl einer anderen Versicherungsdauer erteilten war mit der Angabe "oder andere - VersDauer).
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